inform - ENGINEERING PARTNER
Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Die Projektunterstützung vor Ort erfolgt auf Werkvertragsbasis oder im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung. Seit dem 17. Juni 1995 besitzen wir die unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitnehmern. Bei einer Zusammenarbeit auf Basis Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) arbeiten unsere Mitarbeiter für die vereinbarte Dauer des Projektes direkt beim Kunden und werden von ihm fachlich betreut. Die Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind für uns strikt maßgebend.

Bei Beauftragung auf Werkvertragbasis führt ein Projektteam von inform- Mitarbeitern Kundenprojekte in einem definierten Bereich direkt beim Kunden, oder in einer unserer kundennahen Niederlassungen durch. Das Equipment in Form von PC-Arbeitsplätzen oder CAD-Systemen wird je nach Anforderungen gestellt.